💰
💳
💸
🏦
💵
📊

Prämien­verbilligung
maximieren

Bis zu CHF 4,500 pro Jahr staatliche Unterstützung
für Ihre Krankenversicherungsprämien sichern

92%
Erfolgsquote
CHF 2,800
Ø Ersparnis pro Jahr
1-2
Wochen Bearbeitung

Prämienverbilligung-Rechner

Finden Sie heraus, wie viel Sie sparen können

Was ist Prämienverbilligung?

Staatliche Unterstützung für alle

Die Prämienverbilligung ist eine staatliche Subvention, die einkommensschwächeren Personen und Familien hilft, ihre Krankenversicherungsprämien zu bezahlen. Je nach Kanton und Einkommen können bis zu CHF 4,800 pro Jahr und Person erhalten werden.

Viele berechtigte Personen wissen nicht, dass sie Anspruch auf diese Unterstützung haben, oder scheuen den bürokratischen Aufwand. Dabei ist die Prämienverbilligung ein Recht, das aktiv geltend gemacht werden sollte.

Wichtige Fakten:

  • Berechtigt: Circa 2.2 Millionen Schweizer
  • Maximalbetrag: bis CHF 4,800 pro Person/Jahr
  • Auszahlung: direkt an Krankenkasse oder an Sie
  • Antragsfrist: meist bis 31. Dezember

Automatische Auszahlung

Nach Bewilligung wird die Prämienverbilligung automatisch monatlich ausbezahlt

Keine Rückzahlung

Die Prämienverbilligung ist ein Zuschuss - keine Rückzahlung erforderlich

Rückwirkend möglich

Verpasste Anträge können oft nachträglich gestellt werden

Häufige Stolpersteine bei Prämienverbilligung

1

Komplizierte Einkommensberechnung

Die Berechnung des anrechenbaren Einkommens ist komplex. Es werden nicht nur Löhne, sondern auch Vermögen, Unterhaltsbeiträge und andere Einkünfte berücksichtigt.

Viele Antragsteller machen Fehler bei der Angabe ihrer finanziellen Situation, was zu Ablehnungen oder zu niedrigen Verbilligungen führt.

Typische Fehler:

  • • Falsches Vermögen angegeben
  • • Unterhaltszahlungen vergessen
  • • Nebeneinkommen nicht deklariert
  • • Steuerabzüge nicht berücksichtigt
2

Unterschiedliche Regelungen pro Kanton

Jeder Kanton hat eigene Regelungen für die Prämienverbilligung. Einkommensgrenzen, Vermögensfreibeträge und Berechnungsmethoden variieren stark.

Bei Umzug zwischen Kantonen entstehen oft Probleme, weil die verschiedenen Systeme nicht koordiniert sind.

Kantonale Unterschiede:

  • • Verschiedene Einkommensgrenzen
  • • Unterschiedliche Antragsfristen
  • • Abweichende Berechnungsmethoden
  • • Verschiedene Formulare
3

Verpasste Fristen und Nachträge

Prämienverbilligung muss jährlich neu beantragt werden. Verpasste Fristen führen zum Verlust des Anspruchs für das entsprechende Jahr.

Nachträgliche Anträge sind unter bestimmten Umständen möglich, erfordern aber spezielle Kenntnisse der kantonalen Bestimmungen.

Unsere Lösung:

  • • Automatische Frist-Überwachung
  • • Rechtzeitige Erinnerungen
  • • Nachtrags-Anträge wenn möglich
  • • Optimierung für Folgejahre

Unser Prämienverbilligung-Service

Vollständige Analyse

Wir analysieren Ihre komplette finanzielle Situation und berechnen Ihren optimalen Anspruch auf Prämienverbilligung.

Korrekte Antragstellung

Professionelle Ausfüllung aller Formulare mit optimaler Darstellung Ihrer finanziellen Verhältnisse.

Jährliche Betreuung

Automatische Erneuerung der Anträge und Anpassung bei Änderungen Ihrer Lebenssituation.

Maximale Ersparnis

Optimierung Ihrer Situation für höchstmögliche Prämienverbilligung durch legale Steueroptimierung.

Ihr Prämienverbilligung-Experte

LS

Leander Sommer

Rechtsberater & Fallmanager

450+
Bearbeitete Fälle

Prämienverbilligung erfolgreich durchgesetzt

CHF 1.2M
Ersparte Prämien

Für unsere Mandanten eingespart

26
Kantone Erfahrung

Kennt alle kantonalen Besonderheiten

Prämienverbilligung-Pakete

Investition, die sich sofort lohnt

Einmalig-Paket

CHF 450
  • Analyse Ihrer finanziellen Situation
  • Professionelle Antragstellung
  • Verfolgung bis zur Bewilligung
  • Geld-zurück-Garantie

Für einzelne Anträge ohne Folgebetreuung

Jahres-Service

CHF 890
  • Alles aus dem Einmalig-Paket
  • Automatische Jahreserneuerung
  • Optimierung bei Änderungen
  • Prioritäre Bearbeitung
  • Steueroptimierungs-Beratung
  • Persönlicher Ansprechpartner

Für langfristige Optimierung und Betreuung

💡 Rechnung: Bei CHF 2,800 Ersparnis pro Jahr amortisiert sich unser Service bereits nach 2-3 Monaten!

Prämienverbilligung-Anspruch prüfen lassen

Kostenlose Erstberatung - erfahren Sie sofort, wie viel Sie sparen können

💰 Starten Sie jetzt und sparen Sie bereits ab nächstem Monat!
Antwort binnen 24 Stunden garantiert.

Prämienverbilligung in der Schweiz: Anspruch und Durchsetzung

Die individuelle Prämienverbilligung ist ein zentraler Pfeiler des schweizerischen Krankenversicherungssystems und soll sicherstellen, dass die Krankenversicherungsprämien für einkommensschwächere Haushalte tragbar bleiben. Trotz dieser wichtigen sozialpolitischen Funktion bleiben viele Ansprüche ungenutzt, weil die Berechtigung nicht bekannt ist oder die Antragstellung als zu kompliziert empfunden wird.

Die Berechnung der Prämienverbilligung erfolgt auf Basis des steuerbaren Einkommens und Vermögens, wobei jeder Kanton eigene Regelungen und Berechnungsmethoden anwendet. Diese föderale Struktur führt zu erheblichen Unterschieden bei den Anspruchsvoraussetzungen und der Höhe der gewährten Verbilligungen. Während in einigen Kantonen bereits bei relativ niedrigen Einkommen Unterstützung gewährt wird, sind die Hürden in anderen Kantonen deutlich höher.

Besonders komplex wird die Situation bei Haushalten mit unregelmäßigen Einkommen, Selbständigerwerbenden oder Personen mit Vermögen. Hier sind detaillierte Kenntnisse der kantonalen Bestimmungen erforderlich, um die Ansprüche optimal darzustellen. Viele Antragsteller machen Fehler bei der Einkommens- oder Vermögensangabe, was zu Ablehnungen oder unvollständigen Verbilligungen führt.

Unser spezialisierter Service berücksichtigt alle relevanten Faktoren und optimiert die Antragstellung für maximale Prämienverbilligung. Durch langjährige Erfahrung mit allen kantonalen Systemen können wir auch in komplizierten Fällen die bestmöglichen Ergebnisse erzielen. Die Investition in professionelle Unterstützung amortisiert sich dabei meist bereits innerhalb weniger Monate durch die zusätzlich erhaltenen Verbilligungen.