Mutterschaftsentschädigung
sichern
Ihre rechtmäßigen Ansprüche bei Mutterschaft und
Vaterschaftsurlaub
professionell durchsetzen - besonders für Selbständige
Mutterschaftsentschädigung verstehen
Was ist Mutterschaftsentschädigung?
Die Mutterschaftsentschädigung ist eine Erwerbsersatzleistung, die Müttern während des Mutterschaftsurlaubs zusteht. Sie beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, maximal CHF 196 pro Tag.
Auch Väter haben seit 2021 Anspruch auf Vaterschaftsurlaub von 14 Tagen mit entsprechender Entschädigung. Beide Leistungen werden über die Erwerbsersatzordnung (EO) abgewickelt.
Wichtige Zahlen:
- • Dauer: 14 Wochen Mutterschaftsurlaub
- • Höhe: 80% des Lohns, max. CHF 196/Tag
- • Vaterschaftsurlaub: 14 Tage, gleiche Entschädigung
- • Maximale Auszahlung: bis CHF 19,208
Häufige Probleme
- Unvollständige oder falsche Antragsstellung
- Probleme bei Selbständigkeit
- Grenzgänger-Situationen
- Unklare Einkommensberechnung
Wann brauchen Sie professionelle Hilfe?
Selbständigerwerbende Mütter
Selbständige Frauen haben oft Schwierigkeiten bei der korrekten Berechnung ihrer Mutterschaftsentschädigung. Das anrechenbare Einkommen wird komplex ermittelt und führt häufig zu Fehlern.
Typische Herausforderung: Nachweis des durchschnittlichen Einkommens der letzten 3 Jahre
Grenzgängerinnen
Arbeiten Sie in einem EU-Land und wohnen in der Schweiz (oder umgekehrt)? Die Koordination zwischen verschiedenen Sozialversicherungssystemen ist hochkomplex.
Besonders kritisch: Doppelte Ansprüche vermeiden und optimale Leistungen sichern
Komplexe Arbeitsverhältnisse
Mehrere Arbeitgeber, Teilzeitbeschäftigung kombiniert mit Selbständigkeit, oder Unterbrüche in der Erwerbstätigkeit vor der Geburt erschweren die Anspruchsberechnung erheblich.
Unser Plus: Optimierung aller Erwerbseinkommen für maximale Entschädigung
Verspätete oder abgelehnte Anträge
Mutterschaftsentschädigung muss rechtzeitig beantragt werden. Verspätete Anträge werden oft pauschal abgelehnt, obwohl berechtigte Gründe für die Verzögerung vorliegen können.
Wichtig: Nachträgliche Antragstellung ist unter bestimmten Umständen möglich
Unser Spezialdienst für Mutterschaftsentschädigung
Präzise Einkommensanalyse
Wir analysieren Ihre gesamte Erwerbsbiografie und berechnen das optimal anrechenbare Einkommen für die höchstmögliche Entschädigung.
Dokumentation & Nachweis
Wir sammeln alle erforderlichen Belege und erstellen eine lückenlose Dokumentation Ihrer Ansprüche - besonders wichtig für Selbständige.
Antragstellung & Verfolgung
Professionelle Antragstellung mit korrekten Formularen und fristgerechter Einreichung. Wir verfolgen den Bearbeitungsstand aktiv.
Einsprache bei Problemen
Bei Ablehnungen oder zu niedrigen Entschädigungen führen wir professionelle Einsprachen durch und kämpfen für Ihre Rechte.
Spezialistin für Mutterschaftsfälle
Zara Müller-Petrova
Leitende Rechtsberaterin
Transparente Preise für Mutterschaftsentschädigung
Investieren Sie in Ihre Familie - wir sorgen für maximale Entschädigung
Standard-Fall
- Angestellte mit klarem Lohn
- Komplette Antragstellung
- Verfolgung bis zur Auszahlung
- Erfolgsgarantie
Für unkomplizierte Angestelltenverhältnisse
Selbständige
- Komplexe Einkommensberechnung
- Optimierung aller Einkünfte
- Steueroptimierung inklusive
- Prioritäre Bearbeitung
- Persönliche Betreuung
Für Selbständige und komplexe Einkommenssituationen
Komplex-Fall
- Grenzgänger-Beratung
- Internationale Koordination
- Einsprachen & Rekurse
- Rechtliche Vertretung
Für schwierigste Fälle mit rechtlichen Problemen
💡 Gut zu wissen: Die durchschnittliche Mutterschaftsentschädigung beträgt CHF 4,800 - unsere Beratung amortisiert sich also schnell!
Mutterschaftsentschädigung prüfen lassen
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Mutterschaftsentschädigung: Rechtliche Grundlagen und Praxis
Die Mutterschaftsentschädigung wurde 2005 in der Schweiz eingeführt und stellt einen wichtigen Baustein der sozialen Sicherheit für Mütter dar. Sie gewährleistet finanzielle Unterstützung während des Mutterschaftsurlaubs und ersetzt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt. Trotz dieser klaren gesetzlichen Grundlage entstehen in der Praxis häufig Schwierigkeiten bei der korrekten Berechnung und Auszahlung der Leistungen.
Besonders herausfordernd gestaltet sich die Situation für selbständigerwerbende Frauen. Während bei Angestellten der Lohn klar definiert ist, muss bei Selbständigen das anrechenbare Einkommen aus verschiedenen Quellen ermittelt werden. Dabei fließen die AHV-pflichtigen Einkommen der letzten drei Jahre ein, was eine komplexe Berechnung zur Folge hat. Viele Selbständige verschenken dadurch potenzielle Leistungen, weil ihre Einkommen nicht optimal dargestellt oder relevante Einkünfte übersehen werden.
Eine weitere Problematik entsteht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Arbeitet eine Frau beispielsweise in Deutschland und wohnt in der Schweiz, greifen komplexe EU-Koordinationsregeln. Hier müssen sowohl schweizerische als auch deutsche Bestimmungen beachtet werden, um Doppelzahlungen zu vermeiden und gleichzeitig die optimalen Leistungen zu sichern. Die Abstimmung zwischen verschiedenen Sozialversicherungsträgern erfordert spezielle Kenntnisse und Erfahrung.
Seit 2021 haben auch Väter Anspruch auf Vaterschaftsurlaub mit entsprechender Entschädigung. Diese relativ neue Regelung bringt zusätzliche Komplexität mit sich, insbesondere bei der Koordination zwischen Mutter- und Vaterschaftsurlaub. Unser Expertenteam verfügt über die notwendige Erfahrung, um auch in diesen neuen Konstellationen die optimalen Lösungen zu finden und beide Elternteile bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen.